Planen Sie einen Umzug, wechseln Ihre Mieter oder werden Sie demnächst neue Geschäftsräume beziehen? Vergessen Sie nicht, uns möglichst frühzeitig über den Umzug zu informieren, damit wir am gewünschten Stichtag die Ablesung des Stromzählers veranlassen können. Sie verhindern damit, dass Sie die Energiekosten Ihres Vor- oder Nachmieters bezahlen müssen.
Der wegziehende Mieter, der Vermieter / die Verwaltung oder der Verkäufer muss uns einen Wechsel spätestens drei Arbeitstage vor dem Umzug (Mietende / Eigentumsübergang) melden. Dies bedeutet:
Wird uns der Mieter- oder Eigentümerwechsel nicht oder zu spät gemeldet, werden dem Verursacher die Kosten für den anfallenden Mehraufwand verrechnet.
Füllen Sie einfach unser Umzugsformular aus und senden Sie uns dieses zu, damit wir die erforderlichen Massnahmen in die Wege leiten können, um Ihnen einen stressfreien Umzug zu ermöglichen.